Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe.
In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben).
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten oder als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.
Gefördert werden hier z. B. Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit einem der KfW-Programme 151 oder 430.
Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige können im Rahmen einer freien Kombination von 2 Einzelmaßnahmen oder eines KfW-Effizienzhauses im Programm 'Energieeffizient Sanieren' (Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:
Detailplanung
Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
Werkplanung
Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes
(zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
Konzept zur Wärmebrückenminimierung
Genauer Wärmebrückennachweis
Thermische Solarsimulation
Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
Dimensionierung Lüftungsanlage
Berechnungen zum Hydraulischen
Abgleich
Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf,
Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird)