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Um das Einsparpotential im Gebäudebestand sinnvoll zu nutzen, gibt das Bundesministerium für Wirtschaft mit dem Förderprogramm
**Energiesparberatung Vor-Ort**
eine wichtige Entscheidungshilfe.
Die Beratung - durch unabhängige und vom Bundesamt für Wirtschaft zugelassene Energieberater - wendet sich an private Haus- und Wohnungseigentümer.
Energiesparberatung vor Ort:
ein lohnendes Angebot
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung
in Wohngebäuden („Vor-Ort-Beratung“)
ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer,
die bereit sind, für Energieeinsparung und
Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung,
die Erneuerung der Warmwasserbereitung,
den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen
zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren.
Die drei Phasen der
Energiesparberatung vor Ort
Der Berater schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem
die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In
diesem verpflichtet sich der Berater,
1. den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung
an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der
bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen
Gegebenheiten,
2.einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht
zu erstellen,
3.die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und
Heizkosten-Ersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern.
Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes
Aufgabe des Beraters ist es, den energietechnischen
Ist-Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage
darzustellen und auszuwerten.
Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen
Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage
aufzuspüren und aufzulisten.
Zunächst hat der Berater die allgemeinen Gebäude-
Daten zu notieren: Haustyp und Baujahr, Zahl der
Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche.
Dann muss er die Gebäude wärmetechnisch einstufen,
und zwar getrennt für Außenwandflächen,
Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter
Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten
Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken
(Balkonplatte, Rolladen-Kästen, Heizkörper-Nischen,
Gebäudeecken, usw.).
Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle
ist wichtig für die genaue Ermittlung des
Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte,
auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl
der zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen.
Ferner muss der Berater genaue Angaben über
das Volumen des Gebäudes machen. Diese Angaben
dienen dazu, den Lüftungswärme-Bedarf des Hauses
zu ermitteln.
Dabei sind auch offensichtliche unkontrollierte
Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster,
Türen, Dächer (ausgebaut), Verbrennungsluftversorgung
von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen
usw.) zu erfassen und auszuweisen.
Schließlich muss der Berater noch den Ist-Zustand
der Heizungsanlage selbst erfassen. Dazu gehören neben
den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung,
Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger
(mindestens entsprechend Schornsteinfeger-
Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen
Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage
und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen
im gesamten Heizungssystem inklusive ihrer
Steuer- und Regelungstechnik.
Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist-Zustands fertigt der Berater
einen schriftlichen Beratungsbericht an, der folgende
Punkte enthält:
- Die Grunddaten des Gebäudes,
- den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und
Heizungsanlage,
- die energetischen Schwachstellen,
- die Warmwasserbereitung,
- Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens
zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl.
unter Berücksichtigung von Eigenleistungen),
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
- einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand
mit dem Energiebedarf nach Durchführung der
vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,
einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten
(vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid)
im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach
Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-
Maßnahmen,
- die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-
Maßnahmen in nachvollziehbarer Form,
so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung
selbständig an aktuelle Preisentwicklungen
anpassen kann,
- einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung
der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung
und deren Auswertung sowie
- eine allgemeinverständliche Zusammenfassung
der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen).
1. Der Beratungsbericht muss anbieterunabhängig sein.
2. Allen vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten
Regeln der Technik zugrunde liegen.
Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Zu den vertraglichen Pflichten des Beraters gehört es,
dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht
auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen
Abschlussgespräch zu besprechen.
Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die
vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen
zu erörtern.
Aufgabe des Beraters ist es zum Beispiel, Ihnen
konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am
besten (und kostengünstigsten) umsetzen können.
Der Berater soll Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam
machen und Ihnen die entsprechenden
Ansprechpartner benennen.
Ferner soll er ausführlich auf Ihre Fragen eingehen
und Ihnen behilflich sein, wenn Sie zum Beispiel eine
Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen.
Dazu sollte dem Beratungsempfänger nach Möglichkeit
der Bericht vor dem persönlichen Gespräch zur
Verfügung gestellt werden.
Die Kosten der Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung
durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst.
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung
aber auch im gesamtgesellschaftlichen
Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag
an den Beratungskosten.
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend
als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden
Berater als Projektförderung ausgezahlt.
Er beträgt 175,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie 250,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens
drei Wohneinheiten.
Anträge und Verfahren
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung
und die Abwicklung übernimmt der Berater. Er reicht
vor Beginn der Beratung den Antrag beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn
ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
über den Antrag entschieden.
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