der Heizungsanlage selbst erfassen. Dazu gehören neben
den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung,
Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger
(mindestens entsprechend Schornsteinfeger-
Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen
Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage
und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen
im gesamten Heizungssystem inklusive ihrer
Steuer- und Regelungstechnik.
Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist-Zustands fertigt der Berater
einen schriftlichen Beratungsbericht an, der folgende
Punkte enthält:
- Die Grunddaten des Gebäudes,
- den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und
Heizungsanlage,
- die energetischen Schwachstellen,
- die Warmwasserbereitung,
- Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens
zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl.
unter Berücksichtigung von Eigenleistungen),
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
- einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand
mit dem Energiebedarf nach Durchführung der
vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,
einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten
(vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid)
im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach
Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-
Maßnahmen,
- die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-
Maßnahmen in nachvollziehbarer Form,
so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung
selbständig an aktuelle Preisentwicklungen
anpassen kann,
- einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung
der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung
und deren Auswertung sowie
- eine allgemeinverständliche Zusammenfassung
der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen).
1. Der Beratungsbericht muss anbieterunabhängig sein.
2. Allen vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten
Regeln der Technik zugrunde liegen.
Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Zu den vertraglichen Pflichten des Beraters gehört es,
dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht
auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen
Abschlussgespräch zu besprechen.
Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die
vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen
zu erörtern.
Aufgabe des Beraters ist es zum Beispiel, Ihnen
konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am
besten (und kostengünstigsten) umsetzen können.
Der Berater soll Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam
machen und Ihnen die entsprechenden
Ansprechpartner benennen.
Ferner soll er ausführlich auf Ihre Fragen eingehen
und Ihnen behilflich sein, wenn Sie zum Beispiel eine
Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen.
Dazu sollte dem Beratungsempfänger nach Möglichkeit
der Bericht vor dem persönlichen Gespräch zur
Verfügung gestellt werden.
Die Kosten der Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung
durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst.
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung
aber auch im gesamtgesellschaftlichen
Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag
an den Beratungskosten.
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend
als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden
Berater als Projektförderung ausgezahlt.
Er beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens
drei Wohneinheiten.
Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst werden. Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich.
Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.
Anträge und Verfahren
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung
und die Abwicklung übernimmt der Berater. Er reicht
vor Beginn der Beratung den Antrag beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn